
Was hieltest Du hier von Anführungszeichen um die beiden Wörter?

*erneuert den Kommentar*

Paragraph 94 des überarbeiteten amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung von 2006 sagt aus: „Mit Anführungszeichen kann man Wörter oder Teile innerhalb eines Textes hervorheben und in bestimmten Fällen deutlich machen, dass man zu ihrer Verwendung Stellung nimmt oder sich auf sie bezieht.“ Da mir der obige Satz auch ohne Hervorhebungen durch Anführungszeichen klar und unmissverständlich erscheint, habe ich von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

In diesem Falle ist ja das Wort „Ochse“ gemeint, das angeführt wird und grammatisch gar nicht in den Satz eingebunden ist (anders, als wenn man etwa sagte: „Er hat Goethes [,]Faust[‘] gelesen“, „Der Begriff der [,]Freiheit[‘] ist von zentraler Wichtigkeit“). Deswegen scheint es sehr ratsam, die Wörter auszuzeichnen und vom Rest des Satzes abzuheben. (Aber so stand es auch im alten Duden nicht. Da hieß es: „Die Anführungszeichen dienen zur Hervorhebung.“)
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