
verdächtig ---> verdächtigt :)

Kommisar Freddy, mein Anwalt lässt Ihnen mitteilen, dass sein Mandant zu unrecht in Ihren Fehlerradar geraten ist. Er schlägt Ihnen einen Vergleich vor:
"Sie sind einer Straftat verdächtig und in diesem Zusammenhang von der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft kontaktiert und zu einer Aussage aufgefordert worden?"
http://www.anwalt-wegener.de/in...-mannheim.html

hätte ich nicht gedacht :)

Deshalb haben wir ja Tatoeba; damit wir das Staunen nie verlernen. :)

Ich nehme an, man kann auch sagen:
Sie wurden einer Straftat verdächtigt. / Sie sind einer Straftat verdächtigt worden.
Ich gehe davon aus, das hier "verdächtigt" Partizip ist, während "verdächtig" als Adjektiv gilt.
Mögen Berufenere das bestätigen oder widerlegen. ☺

andererseits könnte man die Frage stellen, ist Amtsdeutsch gleich Deutsch. ;)

Schlimmer noch: Polizeideutsch! :)
Echte Polizisten würden sehr wahrscheinlich sagen: "Wir werden eine Identitätsfeststellung (nach § 163b Strafprozessordnung) vornehmen." ich habe die Amtssprache schon ein wenig entschärft. ☺
"§ 163b Abs. 1 Satz 1 StPO ermächtigt Polizeibeamte, gegenüber einem Verdächtigen die notwendigen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung zu treffen, also den Betreffenden nach seinen Personalien zu befragen und diesen aufzufordern, mitgeführte Ausweisdokumente auszuhändigen."
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