
Zitat nach dem Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen:
Eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler kann - erstmals am Ende der Klasse 7 - eine Nachprüfung ablegen, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbedingungen erfüllt werden.
Näheres dazu hier: https://www.schulministerium.nr...ung/index.html
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added by raggione, May 6, 2016
linked by alik_farber, May 6, 2016